2. Juli 2026
Auf dein Auslandseinkommen: nichts. Und dann fangen die interessanten Fragen an.
Die philippinische Seite ist in drei Sätzen erklärt. Was danach kommt, ist die Frage, ob dein Herkunftsland das genauso sieht, und das ist die teure Hälfte.

Die philippinische Steuerlage für Ausländer lässt sich in drei Sätzen sagen, und danach ist der einfache Teil vorbei.
Satz eins:** Der National Internal Revenue Code besteuert eine ausländische natürliche Person, ob ansässig oder nicht, ausschließlich mit Einkünften **aus philippinischen Quellen.
Satz zwei: Eine deutsche Rente, eine Schweizer Dividende, ein Honorar von einem Wiener Kunden sind keine philippinische Quelle.
Satz drei: Also fällt darauf hier nichts an.
Das ist das Territorialprinzip, es ist kein Schlupfloch, es steht im Gesetz, und es ist der eigentliche Grund, aus dem international mobile Menschen dieses Land überhaupt in Betracht ziehen. Der Ländervergleich dazu steht bei der führenden Quelle im Verbund: Steuern auf den Philippinen beim Steueratlas.
Was "Resident Alien" bedeutet und wie man es wird
Zwei Wege führen hin, und der Unterschied ist praktisch.
Über die Tageszählung. Wer sich mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr auf den Philippinen aufhält, ist Resident Alien. Das ist der Weg der Leute auf der Touristenleiter, und es ist die günstige Einstufung, nicht die ungünstige.
Über den Status. SRRV, SIRV, 13A und 9G sind Langzeitvisa, die die Ansässigkeit über den Aufenthaltstitel begründen statt über die Anwesenheitstage. Das ist stabiler, weil es nicht davon abhängt, wie viel du in einem bestimmten Jahr gereist bist.
In beiden Fällen ist die steuerliche Folge dieselbe: philippinische Steuer auf philippinische Einkünfte, Auslandseinkommen bleibt außen vor.
Was ausdrücklich kein Weg dorthin ist: eine Firmengründung. Eine philippinische Gesellschaft zu besitzen macht dich nicht ansässig, so wenig wie eine deutsche GmbH jemanden zum Deutschen macht. Das ist eine eigene Frage und steht auf Firmengründung.
Was du zahlst, wenn du doch philippinische Einkünfte hast
Und das kommt vor, häufiger als Leute denken.
Philippinische Einkünfte sind zum Beispiel: ein Gehalt aus einem philippinischen Arbeitsverhältnis, Mieteinnahmen aus einer Wohnung hier, Zinsen auf einem philippinischen Konto, Honorare von philippinischen Kunden, Gewinne aus dem Verkauf philippinischer Immobilien.
Darauf greift der reguläre Einkommensteuertarif zu, der bis in einen Spitzensatz von 35 Prozent läuft und im unteren Bereich mit null beginnt. Dazu kommen für unternehmerische Tätigkeit die üblichen Nebenpflichten: Registrierung, Buchführung, Umsatzsteuer, wobei die philippinische Mehrwertsteuer bei 12 Prozent liegt.
Der Punkt, den Fernarbeiter dabei übersehen: Eine einzige philippinische Rechnung verwandelt eine saubere Auslandsposition in eine Arbeitserlaubnis- und Steuerfrage. Wer für die philippinische Wirtschaft arbeitet, braucht dafür eine Genehmigung, und das ist der Bereich, für den es das 9G-Arbeitsvisum gibt.
Die Erbschaftsteuer, weil sie überrascht
Ein Bereich, in dem die Philippinen sehr wohl zugreifen, und in dem Ausländer regelmäßig unvorbereitet sind.
Die philippinische Erbschaftsteuer beträgt pauschal sechs Prozent auf den Nettonachlass, für Ansässige und Nichtansässige gleichermaßen. Kein progressiver Tarif, kein Sondersatz für Ausländer.
Wo sich die Wege trennen, sind die Abzüge. Ein ansässiger Erblasser bekommt einen Standardabzug von fünf Millionen Peso, ein nichtansässiger ausländischer Erblasser nur fünfhunderttausend, und der Abzug für das Familienheim steht Nichtansässigen gar nicht offen.
Das ist ein Faktor zehn, und für die typische Eigentumswohnung in Davao ist es sehr oft der Unterschied zwischen einer kleinen Steuer und gar keiner. Es ist damit eines der klarsten und konkretesten Argumente dafür, hier tatsächlich ansässig zu sein und nicht nur Eigentum zu halten. Was zu einer dokumentierten Ansässigkeit gehört, steht in einer echten Aufenthaltsakte.
Die andere Hälfte: dein Herkunftsland
Und jetzt der Teil, den philippinische Steuerseiten weglassen, weil er sie nichts angeht.
Dass die Philippinen verzichten, heißt nicht, dass niemand zugreift. Ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz weiterhin besteuern, entscheidet sich nach dem Recht dieser Länder und nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen, und die Antwort fällt je Einkunftsart verschieden aus.
Für Renten haben wir das vollständig durchdekliniert, und das Ergebnis ist nicht das, was die meisten hoffen: Die gesetzliche Rente bleibt im Auszahlungsstaat, die Betriebsrente nicht, und für die Schweiz gibt es zu AHV und Säule 3a keine Pauschalantwort. Ausführlich in Die Rente auf den Philippinen und auf DBA Deutschland Philippinen.
Für alles andere gilt: Der Wegzug muss zuerst sauber stattgefunden haben. Wer eine nutzbare Wohnung in Deutschland behalten hat, ist möglicherweise nie ausgezogen, egal was der Meldezettel sagt. Das steht in Abmeldung: Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Ein Wort zu Paragraf 2 des Außensteuergesetzes
Weil danach gefragt wird und weil dazu viel Unsinn kursiert.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht trifft Deutsche, die vor dem Wegzug lange unbeschränkt steuerpflichtig waren, in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung ansässig werden und wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behalten.
Zwei Klarstellungen:
- •Ein fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen ist kein Tatbestandsmerkmal. Ausgelöst wird die Norm von der niedrigen Besteuerung, nicht vom fehlenden Abkommen.
- •Kein Abkommen schaltet die Norm ab. Was das deutsch-philippinische Abkommen tut, ist etwas anderes: Soweit es die Besteuerung bestimmter Einkünfte regelt und Deutschland das Besteuerungsrecht entzieht, bleibt für den deutschen Zugriff nichts übrig. Es nimmt der Norm die Angriffsfläche.
Und ob die Philippinen für diese Zwecke überhaupt ein Niedrigsteuergebiet sind, behaupten wir nicht. Der philippinische Tarif reicht bis 35 Prozent, was gegen die eine Variante spricht. Ob die territoriale Freistellung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne der anderen ist, ist eine Rechtsfrage für die Kanzlei. Hintergrund beim Netzwerkkollegen unter erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Die Steuern, die du zahlst, ohne es zu merken
Weil sich die Frage "was zahle ich hier eigentlich" nicht auf die Einkommensteuer beschränkt.
Mehrwertsteuer von 12 Prozent steckt in fast allem, was du im Laden kaufst, und ist der Grund, warum importierte Waren hier teurer wirken, als der Wechselkurs vermuten lässt.
Grundsteuer auf eine Eigentumswohnung, jährlich, auf Basis des amtlichen Werts, und in der Größenordnung, in der man sie im Haushaltsbudget kaum bemerkt.
Übertragungssteuern und Gebühren beim Immobilienkauf. Sie summieren sich auf einen Prozentsatz des Kaufpreises und sind nicht in den Preis eingerechnet. Details auf Immobilien kaufen als Ausländer.
Quellensteuern auf philippinische Zinsen und Dividenden. Wer hier ein Konto oder Wertpapiere hält, sieht sie automatisch abgezogen.
Nichts davon ist dramatisch, und zusammengenommen liegt es weit unter dem, was ein Haushalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz an Abgaben trägt. Aber es ist der Unterschied zwischen "hier zahlt man keine Steuern", was falsch ist, und "auf Auslandseinkommen zahlt man keine Steuern", was stimmt.
Das Dokument, um das es am Ende geht
Für die meisten Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum läuft die ganze Übung auf ein einziges Papier hinaus.
Die Ansässigkeitsbescheinigung, das Tax Residency Certificate, stellt ausschließlich die philippinische Steuerbehörde aus. Sie bestätigt, dass die Philippinen dich als hier steuerlich ansässig führen. Für ein Finanzamt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verwandelt sie eine Behauptung in einen Nachweis.
Und sie setzt die ganze Kette voraus: Adresse, registrierter Mietvertrag, Barangay-Zertifikat, TIN, BIR-Registrierung. Wer sie im dritten Jahr braucht und bei Schritt eins steht, wartet.
Nicht zu verwechseln, und das geht regelmäßig durcheinander: Das Barangay-Zertifikat ist nicht die Ansässigkeitsbescheinigung. Das eine beweist, wo du wohnst, das andere, wo du besteuert wirst. Mehr in dem Beitrag zum Barangay-Zertifikat.
Und der Informationsaustausch
Ein struktureller Punkt, der zur Vollständigkeit gehört: Die Philippinen stehen derzeit außerhalb des automatischen Informationsaustauschs nach dem CRS.
Das ist keine Einladung zu irgendetwas. Es ändert an keiner deutschen, österreichischen oder schweizerischen Erklärungspflicht das Geringste, und wer glaubt, damit ließe sich etwas verbergen, hat den Rechtsrahmen nicht verstanden und wird ihn auf die teure Art kennenlernen.
Was es ändert, ist die Praxis beim Aufbau von Bankbeziehungen, und das gehört auf unsere Banking-Seite und in den Beitrag zur Kontoeröffnung.
Die Zusammenfassung
Auf dein Auslandseinkommen zahlst du hier nichts. Auf philippinische Einkünfte zahlst du den normalen Tarif. Im Erbfall greifen sechs Prozent, mit einem Abzug, der davon abhängt, ob du ansässig warst. Und die eigentliche Rechnung machst du nicht hier, sondern zu Hause.
Wer das für seinen Fall durchgerechnet haben will statt geschätzt: unsere Steuerseite, der Steuerberater für die Philippinen, oder direkt eine Beratung.
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